Datenschutz

Der Datenschutz bei den Eckernförder Circus-Kids

Datenschutz

Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten beispielsweise Name, Anschrift oder eMail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.

Außerdem behält sich der Verein Eckernförder Circus-Kids das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen.

Datenschutz im Verein (DS-VGO und BSDSG)

  1. Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetztes (BSDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet.
  2. Soweit in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat jedes Vereinsmitglied insbesondere die folgenden Rechte:

Das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO Das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO Das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DS-GVO Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO Das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DS-VGO Das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO

  1. Den Organen des Vereins oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.

Erläuterung zur Datenschutzklausel: Zum 25.05.2018 tritt ein komplett überarbeitetes Datenschutzrecht innerhalb der EU in Kraft. Ab dann gelten die EU-Datenschutz-Grundversorgung und das Bundesdatenschutzgesetz in der überarbeiteten Fassung vom 05.07.2017 (Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt).

Diese Datenschutzerklärung könnt ihr hier als pdf-Dokument einsehen.

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